Solaranlagen

Neues PV-Gesetz 2026: Was sich für Solaranlagen in der Schweiz ändert

Seit dem 1. Januar 2026 gelten in der Schweiz wichtige neue Regeln für Photovoltaikanlagen. Grundlage ist die Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Die Änderungen betreffen unter anderem die Einmalvergütung, die Rückliefervergütung, lokale Elektrizitätsgemeinschaften, Batteriespeicher sowie das Einspeisemanagement. Für Hausbesitzer, Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe wird damit vor allem eines noch wichtiger: den eigenen Solarstrom möglichst intelligent selbst zu nutzen.

Warum das neue PV-Gesetz wichtig ist

Photovoltaikanlagen sind heute ein zentraler Bestandteil der Schweizer Energiezukunft. Immer mehr Dächer, Fassaden und Gewerbeflächen werden zur Stromproduktion genutzt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das Stromnetz, weil immer mehr Solarstrom dezentral eingespeist wird.

Das neue Regelwerk soll den Ausbau erneuerbarer Energien weiter fördern, aber auch dafür sorgen, dass Stromnetze stabil bleiben und Solarstrom lokal sinnvoll genutzt wird. Für Anlagenbesitzer bedeutet das: Eine PV-Anlage lohnt sich weiterhin, die Wirtschaftlichkeit hängt aber stärker davon ab, wie gut Eigenverbrauch, Speicher, Wärmepumpe und Elektromobilität zusammenspielen.

1. Einmalvergütung: Förderung bleibt bestehen

Die Einmalvergütung bleibt weiterhin das wichtigste Förderinstrument des Bundes für Photovoltaikanlagen. Über Pronovo erhalten Anlagenbetreiber einen einmaligen Investitionsbeitrag. Dabei wird zwischen kleinen Anlagen unter 100 kW, grossen Anlagen ab 100 kW sowie der hohen Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch unterschieden.

Für 2026 wurden die Vergütungssätze gemäss Swissolar nicht gesenkt. Neu ist jedoch, dass der bisherige Höhenbonus durch einen Winterstrombonus ersetzt wurde. Dieser ist vor allem für grössere Anlagen relevant: Neue PV-Anlagen ab 100 kW können davon profitieren, wenn sie im Winterhalbjahr einen spezifischen Winterstromertrag von mehr als 500 kWh pro kW Leistung erreichen.

Für klassische Einfamilienhausanlagen bleibt die Einmalvergütung weiterhin ein wichtiger Beitrag zur Amortisation. EnergieSchweiz weist darauf hin, dass die Förderbeiträge nach Einreichen eines vollständigen Antrags in der Regel innert rund drei Monaten ausbezahlt werden.

2. Rückliefervergütung: Einspeisung wird stärker marktorientiert

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Vergütung für Solarstrom, der ins Netz eingespeist wird. Wenn sich Produzent und Netzbetreiber nicht individuell einigen, richtet sich die Vergütung seit 2026 nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Zusätzlich gibt es für Anlagen mit weniger als 150 kW eine Minimalvergütung. Für Anlagen bis 30 kW liegt diese derzeit bei 6 Rp./kWh, bei grösseren Anlagen sinkt sie bis auf 1.2 Rp./kWh bei 149 kW.

Für Anlagenbesitzer bedeutet das: Die reine Einspeisung ins Netz wird weniger planbar als früher. Je nach Marktpreis, Saison und Netzgebiet kann sich die Rückliefervergütung verändern. Umso wichtiger wird es, den produzierten Solarstrom direkt im Gebäude zu verbrauchen – zum Beispiel für Haushaltsstrom, Wärmepumpe, Warmwasser, Batteriespeicher oder Elektroauto.

Ab 2027 ist zudem eine weitere Veränderung vorgesehen: Die Vergütung soll sich dann stärker am stündlichen Spotmarktpreis orientieren. Dadurch wird es noch attraktiver, Solarstrom dann zu verbrauchen oder zu speichern, wenn er gerade erzeugt wird.

3. Lokale Elektrizitätsgemeinschaften: Solarstrom lokal teilen

Neu möglich sind seit 2026 sogenannte lokale Elektrizitätsgemeinschaften, kurz LEG. Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher im gleichen Netzgebiet, auf der gleichen Netzebene und in derselben Gemeinde lokal erzeugten Strom innerhalb einer Gemeinschaft verkaufen und beziehen.

Das ist besonders interessant für Quartiere, Mehrfamilienhäuser, Landwirtschaftsbetriebe, Gewerbeareale oder Gemeinden. Im Vergleich zum klassischen Eigenverbrauch kann eine LEG helfen, Solarstrom besser lokal zu nutzen. Die Teilnehmenden bleiben weiterhin Kundschaft beim Verteilnetzbetreiber, profitieren aber für lokal verbrauchten Strom von reduzierten Netznutzungsgebühren. Swissolar nennt aktuell einen Abschlag von 40 %, beziehungsweise 20 %, wenn die Transformationsnetzebene beansprucht wird.

Für viele Projekte kann das neue Modell eine zusätzliche wirtschaftliche Chance bieten. Gleichzeitig braucht es saubere Planung, Messkonzepte, Abrechnung und vertragliche Regelungen.

4. Einspeisemanagement: Netzstabilität wird wichtiger

Mit dem starken Ausbau der Photovoltaik steigt auch die Belastung der lokalen Stromnetze. Deshalb erhalten Verteilnetzbetreiber neue Möglichkeiten, netzdienliche Flexibilität zu nutzen. Gemäss Swissolar darf der Netzbetreiber im Rahmen der garantierten Flexibilitätsnutzung höchstens 3 % der jährlich erzeugten Energie am Anschlusspunkt abregeln. Eine mögliche technische Umsetzung kann zum Beispiel eine fixe Begrenzung bei 70 % der nominalen DC-Leistung sein.

Wichtig ist: Eine gut geplante PV-Anlage muss dadurch nicht automatisch deutlich weniger wirtschaftlich sein. Der nicht eingespeiste Strom kann häufig direkt im Gebäude verbraucht, in einer Batterie gespeichert, für die Wärmepumpe genutzt oder ins Elektroauto geladen werden. Gerade deshalb gewinnen Energiemanagementsysteme immer mehr an Bedeutung.

5. Batteriespeicher, Wärmepumpe und E-Mobilität werden noch attraktiver

Das neue PV-Gesetz zeigt klar: Die Zukunft liegt nicht nur in der Produktion von Solarstrom, sondern in der intelligenten Nutzung. Wer möglichst viel des eigenen Stroms selbst verbraucht, macht sich unabhängiger von Strompreisen und Rückliefertarifen.

Besonders sinnvoll ist die Kombination aus:

  • Photovoltaikanlage
  • Batteriespeicher
  • Wärmepumpe
  • Warmwasserbereitung
  • Ladestation für Elektrofahrzeuge
  • intelligentem Energiemanagement

Auch bei Batteriespeichern gibt es neue Regeln. Betreiber von Speichern mit Endverbrauch können seit 2026 unter bestimmten Voraussetzungen die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts beim Verteilnetzbetreiber beantragen – allerdings nur für Strommengen, die aus dem Netz bezogen, gespeichert und später wieder ins Netz eingespeist werden. Voraussetzung ist ein geeignetes Messsystem.

Für private und gewerbliche Anlagen bedeutet das: Speicherlösungen sollten nicht nur nach Kapazität ausgewählt werden, sondern passend zum Verbrauchsprofil, zur PV-Leistung, zur Wärmepumpe und zur Ladeinfrastruktur geplant werden.

6. Fassaden-PV wird einfacher möglich

Neben Dachanlagen rücken auch Fassadenanlagen stärker in den Fokus. Neu können Fassaden-Solaranlagen unter bestimmten Bedingungen im Meldeverfahren erstellt werden, wenn sie ausreichend angepasst sind. Als Beispiel nennt Swissolar eine kompakte rechteckige Fläche mit maximal 20 cm Abstand zur Fassade.

Das eröffnet zusätzliche Möglichkeiten, gerade bei Gebäuden mit begrenzter Dachfläche oder bei Projekten, bei denen im Winter zusätzliche Solarerträge erzielt werden sollen.

Was bedeutet das für Hausbesitzer und Unternehmen?

Für neue PV-Projekte in der Schweiz wird die fachgerechte Planung noch wichtiger. Es reicht nicht mehr, nur möglichst viele Module aufs Dach zu legen. Entscheidend ist, dass die Anlage zum tatsächlichen Stromverbrauch passt und zukünftige Verbraucher berücksichtigt werden.

Wer heute eine Solaranlage plant, sollte deshalb folgende Fragen prüfen:

Wie hoch ist der Eigenverbrauch?
Je mehr Solarstrom direkt genutzt wird, desto unabhängiger wird man von schwankenden Rückliefervergütungen.

Ist ein Batteriespeicher sinnvoll?
Ein Speicher kann helfen, Solarstrom vom Tag in den Abend zu verschieben und Einspeisespitzen zu reduzieren.

Soll eine Wärmepumpe eingebunden werden?
Die Kombination aus PV-Anlage und Wärmepumpe kann die Energiekosten deutlich senken, wenn beide Systeme intelligent abgestimmt sind.

Kommt eine Ladestation für Elektroautos dazu?
Solarstrom kann besonders effizient genutzt werden, wenn das Fahrzeug tagsüber oder mit Überschussstrom geladen wird.

Ist ein Zusammenschluss oder eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft möglich?
Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbearealen oder Nachbarschaften kann die gemeinsame Nutzung von Solarstrom wirtschaftlich interessant sein.

WINASOLAR unterstützt bei Planung, Anmeldung und Umsetzung

WINASOLAR plant und realisiert Photovoltaikanlagen für Privatkunden, Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz. Wir unterstützen Sie von der ersten Beratung über die technische Auslegung bis zur Umsetzung und Anmeldung Ihrer Anlage.

Dabei betrachten wir nicht nur die PV-Anlage selbst, sondern das gesamte Energiesystem: Solarmodule, Wechselrichter, Speicher, Wärmepumpe, Ladestation und Energiemanagement. So entsteht eine Lösung, die technisch sauber geplant ist und langfristig möglichst wirtschaftlich arbeitet.

Fazit: Solarstrom bleibt attraktiv – aber intelligente Nutzung wird entscheidend

Das neue PV-Gesetz verändert die Rahmenbedingungen für Solaranlagen in der Schweiz. Förderungen bleiben bestehen, lokale Strommodelle werden möglich und Speicherlösungen gewinnen an Bedeutung. Gleichzeitig wird die Einspeisung stärker marktorientiert vergütet.

Für Anlagenbesitzer ist deshalb klar: Wer seinen Solarstrom möglichst gut selbst nutzt, profitiert am meisten. Eine moderne Photovoltaikanlage sollte heute nicht isoliert betrachtet werden, sondern als Teil eines intelligenten Energiesystems für Gebäude, Wärme und Mobilität.


Rechtlicher Hinweis

Dieser Fachartikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Förder- oder Energieberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Gesetzliche Grundlagen, Förderbedingungen, Vergütungssätze, Netzbetreiber-Vorgaben und technische Anforderungen können sich jederzeit ändern und regional unterschiedlich umgesetzt werden. Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte sind die zuständigen Behörden, Pronovo, der jeweilige Verteilnetzbetreiber sowie qualifizierte Fachpersonen beizuziehen.

Quellen und weiterführende Links

Die Informationen in diesem Fachartikel basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen und Fachquellen zum neuen Schweizer PV-Gesetz und den Änderungen ab 2026:

  1. AGROLA – Was sich für PV-Anlagen 2026 geändert hat
    https://agrola.ch/de/agrola/neues-pv-gesetz
  2. Der Bundesrat / admin.ch – Bundesrat setzt zweites Paket des Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung in Kraft
    https://www.admin.ch/de/nsb?id=104172
  3. Swissolar – 2026: Was gilt neu für Photovoltaikanlagen?
    https://www.swissolar.ch/de/news/detail/2026-was-gilt-neu-fuer-photovoltaikanlagen-80786
  4. Pronovo – Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen
    https://pronovo.ch/de/foerderung/photovoltaik/
  5. EnergieSchweiz – Einmalvergütungen / Investitionsbeiträge für Photovoltaikanlagen
    https://www.energieschweiz.ch/wohnen/einmalverguetungen/

Stand der Recherche: 03. Juni 2026